In der Höchberger Hauptstraße beispielsweise stehen an der Einmündung in die B 8/27 Plakatständer, die um amtliche Verkehrszeichen postiert sind. Diese Situation innerhalb des Ortsbereichs, die den Autofahrer an verkehrsreichen Kreuzungen ablenken könnte, ist kein Einzelfall.
Seit Ende Juli dürfen die zu den Landtags- und Bezirkstagswahlen zugelassenen Parteien und Wählergruppen in den Städten und Gemeinden plakatieren. Hinweise darauf, wie dies zu erfolgen hat, gibt eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 30. Juni 1980. Ferner erschien eine Abhandlung in den Bayerischen Verwaltungsblättern vom 15. Juli dieses Jahres.
Sinngemäß heißt es da, dass die Werbung der politischen Parteien und Wählergruppen auf öffentlichen Straßen der politischen Willensbildung des Volkes dient. An den Autobahnen und außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll im Interesse der Verkehrssicherheit jedoch von jeder Plakatierung abgesehen werden. Da dies von einer Partei jüngst nicht beachtet wurde, musste die Straßenmeisterei Würzburg an der Staatstraße in Zell Wahlplakate der CSU entfernen.
Werden Plakate an Verkehrszeichen befestigt, oder nehmen sie an Einmündungen dem Autofahrer die Sicht, dann droht den Parteien ebenfalls Ärger. Zuständig für die Prüfung sind die Ordnungsämter der Gemeinden, die meist in den Bürgerbüros angesiedelt sind. Einschreiten kann aber auch die Polizei.
Die Gemeinden können zum Schutze des Ortsbildes das Plakatieren auf bestimmte Flächen beschränken. So hat die Gemeinde Veitshöchheim für den Ortskern eine Gestaltungssatzung beschlossen. Darin ist für das Sanierungsgebiet ein generelles Plakatierungsverbot ausgesprochen. Die Verwaltung schreite aber auch dann ein, wenn Plakate an Verkehrszeichen angebracht sind, sagt Egon Röhm, Leiter des Bürgerbüros.
Die Stadt Ochsenfurt stellt eigens Werbetafeln aus Edelstahl zur Verfügung. Sechs Wochen vor der Wahl darf dort plakatiert werden. In der Gemeinde Rottendorf schreiten die Mitarbeiter nur dann ein, wenn Wahlplakate die Sicherheit des Verkehrs stören, sagt Roland Schmitt vom Ordnungsamt. In der Ortsdurchfahrt dürfe nur Tempo 30 gefahren werden, so dass die Sicherheit des Verkehrs durch Plakatwerbung nicht beeinträchtigt werde.
Plakate der Republikaner, die an einer Reihe von Straßenlaternen in der Höchberger Ortsdurchfahrt aufgehängt waren, hat die Gemeinde kürzlich vom Bauhof entfernen lassen. Als Begründung teilte Alexandra Reinhart, Leiterin des Bauamts mit, die Laternen würden durch das Befestigen der Plakate beschädigt.
Vorbildlich ist das Plakatieren der Wahlhelfer in der Gemeinde Gerbrunn. Die Gemeindeverwaltung setzt sich vor der Wahl mit den Ortsverbänden der Parteien und Wählergruppen zusammen und weist auf die Vorschriften hin. An Verkehrszeichen werden in Gerbrunn keine Wahlplakate aufgehängt, sondern auf Plakatständern geklebt.