Seit der Trennung Ende 2003 liegt Martin Deeg im Streit mit seiner ehemaligen Freundin. Obwohl es ihm per gerichtlicher Gewaltschutz-Anordnung verboten war, Kontakt mit der Anwältin aufzunehmen, hat der 38-jährige Ex-Polizist sie angerufen und beleidigt, ihr Faxe und Briefe geschickt, sie mit „Besuchen“ belästigt. Stets ging es um das Umgangsrecht für die gemeinsame Tochter.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigt dem 38-jährigen in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht eine schuldmindernde „paranoide, querulatorische Persönlichkeitsstörung“. Wegen seiner Krankheit könne Deeg „nicht die Perspektive wechseln“ und fühle sich „allgemein und systematisch beeinträchtigt“. Juristische Konsequenzen würden ihn nicht beeindrucken und neue Straftaten seien „hoch wahrscheinlich“.
Deeg sieht das nicht so. Eine nervenärztliche Behandlung, zu der der Sachverständige dringend rät, lehnt der 38-Jährige ab. Nach eigenen Worten hat er „einen Therapeuten“. Ob der jedoch eine anerkannte Therapie durchführt, weiß niemand, weil Deeg den Namen nicht nennt.
Der Kampf um das Umgangsrecht für das vierjährige Kind bestimmt das Leben des 38-Jährigen. Freimütig gibt er zu, seine Ex-Partnerin als „asoziale Drecksau“ bezeichnet und ihr gedroht zu haben, ein intimes Foto von ihr publik zu machen und in ihr Büro gestürmt zu sein. Allerdings hält der 38-Jährige das für Bagatellen. „Man schießt mit Kanonen auf mich, weil ich ein Mann bin“, sagt er, „Frauen sind immer Opfer, Männer immer Täter“.
Seine Ex-Freundin erzählt dem Gericht, dass er das Kind anfangs gar nicht gewollt habe. Und bis heute habe er weder Unterhalt gezahlt, noch Geschenke geschickt. „Es geht ihm um die Beziehung zu mir“, sagt sie, „das Kind schiebt er nur vor.“ Versuche, einen betreuten Umgang einzuleiten, habe er scheitern lassen.
„Frauen sind immer Opfer, Männer immer Täter“
Angeklagter vor dem Landgericht
Die milde Strafe hat der parteilose 38-Jährige nicht nur seinem Geständnis und seiner eingeschränkten Schuldfähigkeit zu verdanken. Auch seine Absicht, als Oberbürgermeister zu kandidieren, wirkt sich aus. Er habe eingesehen, dass er bei seinem Streit ums Umgangsrecht falsche Wege beschritten habe und wolle das Problem jetzt politisch angehen, sagt die Richterin. Deeg will gegen das Urteil Revision einlegen.