Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Ochsenfurt
Icon Pfeil nach unten

EIBELSTADT: Schadstoffe im Beckenweinberg

EIBELSTADT

Schadstoffe im Beckenweinberg

    • |
    • |

    Ein weiteres Mal muss der Änderungsentwurf für den Bebauungsplan Beckenweinberg öffentlich ausgelegt werden. Das beschloss der Eibelstadter Stadtrat, nachdem erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie von Eibelstadter Bürgern eingegangen waren.

    Ein Bürger hatte eine wichtige Information geliefert, die bisher im Änderungsverfahren noch keine Rolle gespielt hatte: den Hinweis auf Verfüllungen ehemaliger Sand- und Kiesgruben im Plangebiet mit möglicherweise belastetem Material.

    Die Stadt ging dem Altlastenverdacht nach und ließ die Flächen, auf denen Ablagerungen vermutet wurden, von einem Bodengutachter untersuchen. Vor Jahrzehnten seien die erwähnten Gruben teilweise mit Müll verfüllt worden, sagte Bürgermeister Markus Schenk gegenüber der Redaktion. Akuten Handlungsbedarf sehe der Gutachter im Beckenweinberg zwar nicht, aber er habe in Teilbereichen der Auffüllungen erhöhte Schadstoffgehalte gefunden.

    Im Einzelnen sind das PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die in Kohle und Erdöl enthalten sind), MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe wie etwa Benzin, Diesel- oder Heizöl) und Blei. Im direkten Kontakt zwischen Boden und Mensch sei keine Gefährdung zu befürchten, so das Gutachten. Denn die maßgeblichen Prüfwerte würden nicht überschritten.

    Nicht auszuschließen sei allerdings eine Gefährdung des Grundwassers, weshalb in dem Gebiet verschiedene Grundwassermessstationen eingerichtet wurden. Auch diese Stationen haben inzwischen erste Ergebnisse geliefert und eine geringfügige Überschreitung eines Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel ergeben. Auch hier bestehe indessen noch kein Handlungsbedarf.

    Die betroffenen Bereiche sind nun mit entsprechenden Anmerkungen im Bebauungsplan gekennzeichnet, damit sich Bauwerber auf mögliche von ihnen durchzuführende Maßnahmen einstellen können. So muss beispielsweise der ausgehobene Boden untersucht werden, private Haus- und Gartenbrunnen können in diesen Bereichen nicht gebaut werden und beim Bau von Kellern kann sich eine Wanne zur Abdichtung empfehlen.

    In jedem Fall aber muss die Situation mit Hilfe der Messstationen weiter überwacht werden, um im Falle gravierender Überschreitungen Maßnahmen zur Grundwassersanierung ergreifen zu können. Vom 9. Januar bis 15. Februar 2017 wird der Änderungsentwurf nun erneut im Eibelstadter Rathaus ausgelegt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden