Ab sofort wissen die 22 Kister Vereine und Organisationen, welche Förderung sie für welchen Anlass von der Gemeinde erhalten. Denn der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme eine "Richtlinie für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine/Organisationen aus Mitteln des Haushaltes der Gemeinde Kist".
Bereits im Jahr 2018 hatte der Rechnungsprüfungsausschuss eine verbindliche Richtschnur angemahnt. Hierin ist nun geregelt, welche Art der Förderung möglich ist und vor allem, wie hoch die Beträge sind. "Uns war die Jugendförderung besonders wichtig", führte Martin Ertl (SPD) im Sachvortrag aus, den er für Bürgermeister Volker Faulhaber (SPD) hielt. Die Förderung ist weiter eine freiwillige Leistung der Gemeinde, und die Fördersumme wird jedes Jahr im gemeindlichen Haushalt von den Gemeinderäten neu festgelegt.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer Jugendförderung von 20 Euro je Mitglied zwischen drei und 18 Jahren, einer Jubiläumszuwendung mit 250 Euro – sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt –, einer Sonderförderung/Förderung in Notsituationen mit Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat, einer Förderung zur Beschaffung von Gegenständen mit maximal 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 3000 Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren, und einer Sockelförderung von 50 Euro für jeden Verein, sofern er eine öffentliche Veranstaltung stattfinden lässt.
Hier wollte Bürgermeister Faulhaber auch die Förderung für die Teilnehmer des Weihnachtsmarktes aufgehoben wissen, die in den letzten Jahren immer eine Schankerlaubnis bei der Gemeinde beantragen mussten, die ungefähr in gleicher Höhe der Kosten lag. Das hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verstimmungen bei den teilnehmenden Vereinen und Organisationen gesorgt.
Nur ein Jubiläumszuschuss
Wenn allerdings ein Verein eine Jubiläumszuwendung bekommt, kann er im selben Jahr keine Sockelförderung erhalten, bemängelte Stephan Spall (CSU), der die Richtlinie aufmerksam durchgearbeitet und auch Rücksprache mit den Vereinen genommen hatte. Seiner Ansicht nach würden Mehrspartenvereine, wie der SV46 Kist oder der TTC Kist durch die neue Richtlinie schlechter gestellt, da immer nur eine Abteilung in den Genuss einer Jubiläumszuwendung kommen kann.
Insgesamt fehlte ihm die Förderung der Ehrenabende eines Vereins, die explizit ausgeschlossen sind, wenn es sich um vereinsinterne Veranstaltungen handelt. In den Vereinen werde eine so hohe Anzahl an ehrenamtlichen Tätigkeiten verrichtet, dass man gerade solche Ehrenabende, bei denen die Mitglieder im Vordergrund stehen, berücksichtigen sollte. Bürgermeister Faulhaber erwiderte: "Eine absolute Gerechtigkeit wird es nicht geben. Dafür sind die Vereine und Organisationen zu unterschiedlich". Man könne aber jederzeit im Gemeinderat nachsteuern, wenn sich die eine oder andere Regelung als nicht praxisnah erweisen sollte.
Bis 10 000 Euro pro Maßnahme
Neu hinzugekommen, fuhr Martin Ertl dann fort, sei eine Investitionsförderung. Die Gemeinde gewährt hier für den Neubau, die Erweiterung und für größere Instandhaltungsmaßnahmen an Sportanlagen, Vereinsgebäuden und ähnlichen Einrichtungen Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 10 000 Euro pro Maßnahme. Die Gemeinde behält sich vor, den Zuschuss über mehrere Haushaltsjahre verteilt auszuzahlen. Dieser Punkt war in den letzten Jahren immer wieder heiß diskutiert worden, da mehrere Vereine auf die Gemeinde zugekommen waren und um Unterstützung gebeten hatten.
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