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REGION WÜRZBURG: Verliebter Frau das Geld aus der Tasche gezogen

REGION WÜRZBURG

Verliebter Frau das Geld aus der Tasche gezogen

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    Früher, als die Ehe noch die Voraussetzung für ein Zusammenleben war, hätte man den 65-Jährigen wohl einen Heiratsschwindler genannt. Heute, da man Frauen auch ohne Eheversprechen Geld aus der Tasche ziehen kann, gilt der Mann, der einen großen Teil seines Lebens hinter Gittern verbracht hat, einfach als Betrüger. Und als solchen hat das Amtsgericht Würzburg ihn jetzt zu drei Jahren Haft verurteilt.

    Der ehemalige Ingenieur hatte sein Opfer, eine 69-Jährige Rentnerin, im Sommer 2012 zufällig an einem Fahrkartenautomaten kennengelernt. Er war ihr sympathisch, man traf sich einige Male, plante eine gemeinsame Zukunft, er erzählte ihr, dass er gerade einen längeren beruflichen Aufenthalt in den USA beendet und sich jetzt Immobilien in Deutschland gekauft habe. Deshalb sei er kurzfristig in Geldnöten.

    Nachdem er der Frau seine angeblichen Besitztümer im Kreis Main-Spessart gezeigt hatte, war sie bereit, ihm für die Renovierung Geld zu geben. 9000 Euro stellte die Rentnerin dem Ingenieur innerhalb von vier Wochen zur Verfügung. Und er versprach ihr, die Summe sofort zurück zu geben, wenn er im Winter eines der Häuser verkauft habe.

    Der Haken an der Sache: Der Ingenieur war gerade mal sechs Wochen vor dem ersten Treffen mit der 69-Jährigen aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Immobilien, die er der Rentnerin präsentiert hatte, gehörten ihm nicht, er lebte von 880 Euro Rente, wohnte bei seiner Schwester, hatte die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgelegt - und er hatte bereits eine ehemalige Krankenschwester als Lebensgefährtin.

    Nachdem Sohn und Schwiegertochter der Rentnerin misstrauisch geworden worden und sich über den neuen Freund der Mutter informiert hatten, fiel die 69-Jährige aus allen Wolken - und zeigte den Mann an.

    Nun sitzt der 65-Jährige wieder mal auf der Anklagebank - und versucht, sich heraus zu reden. Allerdings erfolglos. Weder Staatsanwalt noch Richterin glauben dem Mann, der seit 1989 immer wieder Frauen ausgenommen hat. Mehrmals saß er im Gefängnis, weil er seine „Freundinnen“ um viel Geld gebracht hat. Mal waren es weit über 100 000 Mark, mal 30 000 Mark, mal 36 000 Mark, mal 4000 Euro, mal 11 500 Euro . . . Die meisten seiner Opfer hatte er über Bekanntschaftsanzeigen kennengelernt, allen hatte er vorgelogen, er sei beruflich erfolgreich und habe einen kurzfristigen finanziellen Engpass. „Von den letzten 20 Jahren haben sie 17 im Knast verbracht“, sagt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen zu dem Angeklagten, der Vorstrafen wegen Betrugs, falscher Versicherung an Eides Statt, Diebstahls und Betrugs hat – und schon zwei Mal unter Führungsaufsicht stand.

    Auch seine derzeitige Freundin, mit der er schon zusammen war, als er die 69-Jährige traf, hat ihn finanziell unterstützt. Damit der Ingenieur der 69-Jährigen die 9000 Euro zurückgeben kann, hat sie einen Kredit über diese Summe aufgenommen. Allerdings stehen ihre Chancen, das Geld zurück zu bekommen, nicht mal schlecht. Der 65-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, hat ihr eine Vollmacht für das Konto gegeben, auf dem seine Rente landet – und sie kann jeden Monat 300 Euro abheben.

    Dass der Angeklagte den finanziellen Schaden, den er der 69-Jährigen zugefügt hat, ausgeglichen hat, ist für seine beiden Verteidiger ebenso Grund, eine Bewährungsstrafe ins Gespräch zu bringen, wie die Tatsache, dass er mit der Krankenschwester ein „eheähnliches Verhältnis“ unterhält. Mit dem Vorschlag geraten die Anwälte bei Oberstaatsanwalt Raufeisen allerdings an den Falschen. „Der Mann ist sechs Wochen nach seiner Haftentlassung schon wieder rückfällig geworden“, sagt er - und bittet um eine Verhandlungspause. „Sonst platze ich hier.“

    Als er sich wieder gesammelt hat, plädiert er für drei Jahre Gefängnis. Die Verteidigerin des Angeklagten fordert einen Freispruch des Ingenieurs, der zweite Verteidiger zwei Jahre mit Bewährung. Der 65-Jährige selbst bittet in seinem letzten Wort „um Milde“. Das Gericht verurteilt den Ingenieur wegen Betrugs zu drei Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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