Das Urteil im ersten Prozess um das Einschmuggeln von Handys in die JVA Würzburg wird nicht rechtskräftig. Das Landgericht hatte am Dienstag einen JVA-Beamte zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war schuldig gesprochen worden, gegen Bestechungsgeld und kleine Mengen Drogen mehrfach Mobiltelefone für Gefangene eingeschmuggelt zu haben. Sein Verteidiger Hanjo Schrepfer kündigte am Mittwoch auf Anfrage an, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
"Strafe ist zu hoch ausgefallen"
"Das Gericht ging in seinem Urteil zu Unrecht von einem besonders schweren Fall von Bestechung aus", sagte der Anwalt zur Begründung. "Deshalb ist die Strafe für meinen Mandanten viel zu hoch ausgefallen."
Schrepfer hatte eine Strafe von zweieinhalb Jahren für schuld- und tatangemessen gehalten. Staatsanwalt Jörg Peterek hatte ein deutliches Signal gefordert, dass sich die Bestechung von Beamten nicht lohnt und in seinem Plädoyer sechs Jahre gefordert.
Zeuge wird wohl in weiteren Verfahren schweigen
Die Revision hat Auswirkungen auch auf weitere Verfahren: Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, hat der JVA-Beamte ein Zeugnisverweigerungsrecht. Damit nützt er dem Gericht zur Wahrheitsfindung auch als Zeuge in den weiteren 16 Verfahren gegen Häftlinge und Angehörige nichts, in denen er eigentlich als Zeuge aussagen soll.