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SOMMERHAUSEN: Wohnprojekt kann beginnen

SOMMERHAUSEN

Wohnprojekt kann beginnen

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    Wie berichtet, soll auf dem Gelände am Schießplatz eine aus Einfamilienhäusern und Reihenhäusern bestehende Wohnanlage entstehen. Vertretern des Unternehmens zufolge könnte schon in den nächsten Tagen mit dem Abriss der Gebäude des Weingutes „Schloss Sommerhausen“ begonnen werden, das früher dort seinen Betrieb hatte.

    Einige Änderungsvorschläge waren in den Entwurf aufgenommen worden. So sollen etwa für zwei Bäume, die an der Ochsenfurter Straße gefällt werden müssen, drei neue gepflanzt werden. Auch wird die Privatstraße im Wohngebiet begrünt. Zudem wird die Erschließungsstraße von 3,50 Metern auf 3,55 Meter verbreitert, so dass Müllfahrzeuge die für sie notwendige Straßenbreite zur Verfügung haben.

    Da das Müllfahrzeug auf diesem Weg trotzdem nicht alle Häuser direkt anfahren kann, soll für diese ein zentraler Müllsammelplatz mit abschließbaren und eingehausten Müllplätzen in der Ochsenfurter Straße errichtet werden. Die Straßenbreite ist auch für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend.

    Mehrere Bürger hatten ebenfalls zu dem Projekt Stellung bezogen und unter anderem die für Sommerhausen doch recht dichte Bebauung bemängelt. Laut Verwaltung wird jedoch nur die für sämtliche Bebauungspläne des Ortes gültige Grundflächenzahl voll ausgenutzt. Die ursprünglich geplante Bebauung mit zwei Häuserzeilen sei durch die Aufteilung in mehrere Gebäudekomplexe aufgelockert worden.

    Im Bebauungsplan ist außerdem festgehalten, dass in diesem Gebiet die von den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben möglicherweise auch einmal zu unüblichen Zeiten ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen toleriert werden müssen. Zwischen dem Baugrundstück und dem benachbarten Obstbaubetrieb wird eine Schallschutzwand errichtet.

    Für die Zufahrtsstraße im Baugebiet, die nicht im Gemeindeeigentum steht, ist die Eigentümergemeinschaft selbst verantwortlich. Das gilt für die komplette Infrastruktur in dem Gebiet. Zur Instandhaltung von Kanal, Heizung und Straße müssen die Eigentümer deshalb Rücklagen bilden.

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