Mit einer Ablehnung startete der Wipfelder Gemeinderat in seine jüngste Sitzung. Es ging um die Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, die allerdings, wie Bürgermeister Tobias Blesch erläuterte, in einem allgemeinen Wohngebiet liegen würde und damit baurechtlich nicht zulässig wäre. Dies bestätigte auch das Landratsamt. Einstimmig gingen dagegen die anderen Bauanträge mit einigen Befreiungen durch: Grünes Licht erhielt ein geplanter Anbau mit Abstellraum, Bad und Dachterrasse, energetischer Sanierung des Gebäudes sowie die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Im Zusammenhang mit den erteilten Befreiungen warb Berthold Braun für eine einheitliche Linie zur Behandlung solcher Anträge. Laut Braun müsse das Gremium immer wieder über die Überschreitung von Baugrenzen entscheiden und da bräuchte es aus seiner Sicht im Sinne der Gleichberechtigung generell „eine klare Linie“.
Wipfeld
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