Für den psychiatrischen Gutachter ist der Hammerangriff auf eine 52-jährige Frau an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld (Lkr. Schweinfurt) keine Affekttat. Und weil er auch keine anderen Merkmale – keine psychische Störung, keine Intelligenzminderung oder andere seelische Störungen – für eine verminderte oder gar eingeschränkte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei ihm erkennen kann, hält der Sachverständige den Angeklagten für voll schuldfähig.
Schweinfurt
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