Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage leben rund 78 Prozent der deutschen Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden. Und die meisten wünschen sich, dass sie ihr Wohneigentum bis ins hohe Alter nutzen und sich ihre Selbstständigkeit erhalten können.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten. Spätestens, wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. „Es lohnt sich, bereits frühzeitig, zum Beispiel im Rahmen einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung der Barrierefreiheit mit einzuplanen“, rät Erik Stange vom Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).
Bedarfsgerechte Analyse des vorhandenen Wohneigentums
Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der Bedürfnisse seiner Bewohnenden. Dabei sollte man zukunftsgerichtet vorgehen und auch an fortschreitende körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken.
Mithilfe eines oder einer Sachverständigen lässt sich der Bedarf ermitteln. Die Fachperson kann auch beurteilen, ob sich Haus oder Wohnung für den geplanten Umbau eignen und mit wie viel Aufwand sie umzusetzen sind. Typische Problemfelder im Altbau sind zum Beispiel enge Treppenhäuser oder kleine Räume mit geringen Bewegungsflächen.
Manches lässt sich etwa mit Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen. Wenn statisch möglich, können auch Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Bad durch die Verbindung mit einem nicht mehr genutzten Kinderzimmer zu vergrößern.
Wenn möglich, kann in den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 ganz oder in Teilen einbezogen werden. In Teil 2 definiert sie die Planungsgrundlagen für private Wohnungen.
Umfassende Barrierefreiheit nach dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur in Ausnahmefällen zu erreichen. Es kommt daher darauf an, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert werden.
So kann man möglichen Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den ausführenden Unternehmen vorbeugen. djd