Bayern klagt wie angekündigt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Die neu geschaffenen Regeln verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip, argumentierte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.
Bayern beschließt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.