Bayern beschließt Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform

Bundestag       -  Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Foto: Michael Kappeler/dpa/Symbolbild | Der Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Bayern klagt wie angekündigt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Die neu geschaffenen Regeln verstießen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip, argumentierte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.

Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.

Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.

Wenn Sie die tägliche Zeitung abonniert haben, ist der Zugang für Sie gratis. Jetzt mit Kundennummer registrieren!