Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Grenzkontrollen zwischen Österreich und Slowenien, die im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung 2015 eingeführt worden waren, dürfte auch Folgen für Bayern haben. Denn das oberste Gericht der Europäischen Union wies in einem Urteil vom Dienstag darauf hin, dass ein Staat solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit” verlängern dürfen. An der deutsch-österreichischen Grenze in Bayern wird inzwischen aber seit Herbst 2015 durchgehend kontrolliert.
Urteil zu wohl rechtswidrigen Grenzkontrollen mit Folgen?
