Ukrainische Flüchtlinge können in München jetzt auch in Büros, Praxen und kleineren Gewerbeobjekten untergebracht werden. „Auch ohne Baugenehmigung oder förmliche Nutzungsänderung können anderweitig genehmigte Aufenthaltsräume Geflüchteten aus der Ukraine für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden”, teilte die Lokalbaukommission auf ihrer Webseite mit. Voraussetzung seien Brandmelder und gesicherte Rettungswege. Keller und Lagerräume seien tabu.
Büros werden zu Wohnungen für Flüchtlinge
