Der bayerische Verfassungsgerichtshof will am 7. Juni seine Entscheidung verkünden, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Rad-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Das sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch zum Abschluss einer mündlichen Verhandlung in München. Von der Entscheidung hängt ab, ob die Initiatoren sozusagen die nächste Runde erreichen und es ein bayernweites Volksbegehren gibt. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren rechtlich für unzulässig.
Gerichtshof entscheidet am 7. Juni über Rad-Volksbegehren

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