Das bayerische Kultusministerium hat die Arbeitszeiterfassung von Grundschullehrerinnen und -lehrern nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu geregelt. Überstunden müssen künftig nicht mehr so lange angespart und können schneller wieder ausgeglichen werden, wie Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mitteilte.
München