Wegen schwerer Zwangsprostitution und schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu Recht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte das Urteil zwar in einigen Details ab, die Gesamtfreiheitsstrafe blieb davon aber unberührt. Die weitergehende Revision verwarfen die obersten Strafrichter Deutschlands, wie aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht.
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