VGH verhandelt am 10. Mai über Radl-Volksbegehren

Fahrradfahrer       -  Ein Radfahrer wirft einen Schatten.
Foto: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild | Ein Radfahrer wirft einen Schatten.

Der bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10. Mai über die Frage, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Radl-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidung hänge unter anderem ab, ob sich Bürgerinnen und Bürger nach einer Zulassung durch das Innenministerium im nächsten Schritt bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können, teilte das Gericht mit.

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