Angeklagt war eine 64-Jährige wegen der versuchten Ermordung ihres Vaters mit einem lebensbedrohlichen Cocktail von Medikamenten - nun wurde sie vom Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und begründete die Entscheidung mit dem bedingten Vorsatz der Frau, ihrem damals 88-jährigen Vater mit den Medikamenten eine Verletzung zuzufügen.
Viereinhalb Jahre Haft für Frau nach Tod ihres Vaters

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