Die Verwandtenaffäre könnte den früheren CSU-Fraktionschef Georg Schmid teuer zu stehen kommen. Neben einem drohenden Prozess wegen Betrugs und Steuerhinterziehung stellt die Rentenversicherung hohe Forderungen an den Ex-Politiker aus Donauwörth: Schmid soll rund 780 000 Euro zurückzahlen.
Der Betrag setzt sich zusammen aus 347 772,97 Euro nicht entrichteter Sozialabgaben und hohen Säumniszuschlägen. Schmid ist der spektakulärste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags. Der 61-Jährige soll seine Ehefrau Gertrud seit Anfang der 90er Jahre als Scheinselbstständige beschäftigt und Steuern hinterzogen haben. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat daher Anklage gegen ihn und seine Frau erhoben.
Nach Recherchen dieser Zeitung wird das Amtsgericht Augsburg noch kurz vor Weihnachten entscheiden, ob sich Georg und Gertrud Schmid vor Gericht verantworten müssen. Justizinsider rechnen fest damit, dass es zum öffentlichen Prozess kommt. Der könnte im neuen Jahr beginnen.
Im Mai 1991 hatte Schmids Ehefrau einen „Büro- und Schreibservice“ angemeldet. Mit einem Werkvertrag wurde die Zusammenarbeit mit ihrem Mann besiegelt. Fast 23 Jahre lang arbeitete sie fast ausschließlich für Georg Schmid.
Bis im April 2013 der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim ein Buch veröffentlichte: „Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen“. Im einsetzenden Landtagswahlkampf schlug das Buch hohe Wellen. Es stellte sich heraus, dass 79 Abgeordnete verschiedener Parteien nach dem Jahr 2000 eine Übergangsregelung zur Beschäftigung von Verwandten genutzt hatten. Schmid nutzte nicht nur die Altfallregelung, sondern dies in einem speziellen Konstrukt, das von der Staatsanwaltschaft Augsburg heute als Scheinselbstständigkeit eingestuft wird. Schmid trat im April 2013 als CSU-Fraktionschef zurück, seine Immunität wurde aufgehoben, sein Haus und seine Büros durchsucht.