Leipzig

Strafbefehl gegen Stefan Mross wegen Streit in Hotel

Schlagersänger und Moderator Stefan Mross       -  „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven”, berichtet Stefan Mross über den Vorfall.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa | „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven”, berichtet Stefan Mross über den Vorfall.

Gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr nach einem Streit einen Strafbefehl erlassen. Dabei ging es um eine Auseinandersetzung mit einem jungen Mann in einem Leipziger Hotel am 1. Mai 2022. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und versuchten Nötigung hatte sich hinreichender Tatverdacht ergeben, wie ein Sprecher der Justizbehörde auf Nachfrage sagte. Der Strafbefehl „ist seit November rechtskräftig”. Zur Höhe der damit verhängten Geldstrafe werden keine Angaben gemacht. Mross schilderte den Vorgang in der „Bild”, die auch zuerst über den Fall berichtete.

Danach gab es keine Gerichtsverhandlung, weil der Sänger nicht Einspruch gegen die Entscheidung einlegte. Der Mann habe ihn zunächst beim Abendessen im Restaurant als „Schlagerfuzzi” und „Playback-Künstler” beleidigt und beschimpft, sagte Mross der Zeitung. Als er dem Sänger dann zum Zimmer gefolgt sei und sich weiter über ihn lustig gemacht habe, habe Mross ihn am Hemdkragen gepackt. „Die Wahrscheinlichkeit, dass ich so etwas mache, ist gleich null. Aber der Typ ging mir gehörig auf die Nerven”, sagte Mross. „Mit mir sind einfach die Pferde durchgegangen. Darauf bin ich nicht stolz.”

Themen & Autoren / Autorinnen
dpa
Stefan Mross
Strafbefehle
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits
/ 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Aktuellste Älteste Top

Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!

Weitere Artikel