Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Facebook überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird. Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sei noch nicht rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. „Der Bundesrepublik steht dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zu.
Schlappe beim NetzDG: Justizministerium prüft Rechtsmittel
