Er habe aber inzwischen alle Steuern und Säumniszuschläge gezahlt. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl erlassen, den er nicht akzeptiere. Deshalb habe er das zuständige Gericht um eine Entscheidung gebeten, erklärte der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands in Berlin.
Einkommensteuererklärungen
Georg Fahrenschon
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