Mieter können ihre Wohnung untervermieten. Die Voraussetzung: Sie haben ein berechtigtes Interesse. Der Vermieter muss zwar gefragt werden, kann aber nicht einfach Nein sagen - es sei denn, er hat gute Gründe. Nicht zulässig ist es, wenn der Vermieter die persönliche Vorstellung des Untermieters verlangt. Denn das läuft auf die Ablehnung der Untermieterlaubnis heraus, befand das Landgericht Berlin (Az.: 64 T 49/220), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum” (Nr. 1/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. In dem verhandelten Fall musste ein Mieter zum 31. Mai 2020 ausziehen. ...
Hat Vermieter Anspruch auf persönliches Treffen?
