Balkone gehören mit zur vermieteten Wohnung. Das bedeutet: Mieter können ihren Balkon oder ihre Terrasse nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Allerdings werden die Gebrauchsrechte auf dem Balkon und der Terrasse begrenzt - und zwar durch berechtigte Interessen der Nachbarn. Es muss also Rücksicht genommen werden, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). - Essen und Trinken: Natürlich darf auf dem Balkon auch gegessen, getrunken und gefeiert werden. Dabei gilt aber das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, im Interesse der Nachbarn so leise wie ...
Mieter sind bei Nutzung des Balkons weitgehend frei
