Zu niedrig angesetzte Nebenkostenvorauszahlung ist rechtens

Nebenkostenabrechnung       -  Nebenkostenabrechnungen sorgen oft für Verwunderung und Streit.
Foto: Ralf Hirschberger | Nebenkostenabrechnungen sorgen oft für Verwunderung und Streit.

Manche Vermieter setzen die Betriebskostenvorauszahlungen bewusst niedrig an. Damit soll die Gesamtmietbelastung nicht zu hoch erscheinen. Mieter haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in solchen Fällen keinen Schadensersatzanspruch.

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