Manche Vermieter setzen die Betriebskostenvorauszahlungen bewusst niedrig an. Damit soll die Gesamtmietbelastung nicht zu hoch erscheinen. Mieter haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in solchen Fällen keinen Schadensersatzanspruch.
Zu niedrig angesetzte Nebenkostenvorauszahlung ist rechtens

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