Kommunen können für einen Zweitwohnsitz Steuern verlangen. Die Höhe der Steuern legen sie selbst fest. Derzeit liegt der Steuersatz etwa zwischen 8 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete - und für Eigentümer der ortsüblichen Miete, informiert die Bundessteuerberaterkammer. Wer kann sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen?Manche Menschen können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dies gilt etwa für Berufspendler, die am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz haben und verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.
Wer sich von Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen kann
