Wer im Dienstleistungsbereich arbeitet und Kundenkontakt hat, muss auf Anordnung Maske tragen. Das kann der Arbeitgeber zur Vermeidung von Infektionen mit dem Coronavirus vorschreiben. Wenn sich Beschäftigte strikt dagegen weigern, riskieren sie eine Kündigung. Das zeigt ein Urteil (Az. 11 Ca 10390/20) des Arbeitsgerichts Cottbus, auf das der Bund-Verlag hinweist. Konkret ging es um den Fall einer Logopädin, die einzige Angestellte in einer logopädischen Praxis war. Sie weigerte sich mehrmals, bei Therapiestunden mit Patientinnen und Patienten eine Maske zu tragen.
Weigerung zum Tragen einer Maske kann den Job kosten
