Eine „chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren” kann eine Berufsunfähigkeit bedeuten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in diesem Fall eine monatliche Rente zahlen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 7 U 199/12), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert.
Chronische Schmerzstörung kann Berufsunfähigkeit bedeuten
