Die EU durfte den weit verbreiteten Weißmacher Titandioxid in Pulverform nicht als krebserregend einstufen. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg und erklärte eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission für nichtig. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. (Rechtssachen T-279/20, T-288/20 und T-283/20)
Titandioxid-Pulver zu Unrecht als krebserregend eingestuft

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