Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel neu gekauft hat, kann nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Händler das Geld zurückverlangen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu einem Ende September verkündeten Urteil mit. (Az. VIII ZR 111/20) In dem Fall geht es um einen Mann, der nicht - wie die allermeisten Diesel-Kläger - Volkswagen als Hersteller auf Schadenersatz verklagt hat. Er will stattdessen erreichen, dass sein Autohändler das kurz vor Auffliegen des Dieselskandals gekaufte Fahrzeug zurücknehmen und ihm einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss.
Diesel-Besitzer können nicht einfach vom Kauf zurücktreten
