Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der am Freitag (08.10.) beschlossenen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu - und manche Sanktionen werden erhöht. Aber wie hoch sind diese eigentlich, wenn man die Kaufkraft einbezieht? Vier aktuelle Vergehen im Vergleich mit dem ersten bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog , der zum 1. Januar 1990 in Kraft trat: Alkohol am Steuer Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille kostet derzeit 500 Euro.
Bußgelder im Kaufkraft-Check
