Erhalten Autofahrer einen Bußgeldbescheid nur als Foto per Whatsapp, gilt er als nicht zugestellt. Das gleiche ist der Fall, wenn ihnen vom Bescheid nur erzählt wird. Um wirksam zu sein, müssen sie das Dokument selbst oder eine vollständige Kopie davon in Händen halten können. Das Original ist nicht erforderlich.
Bußgeldbescheid: Reicht Whatsapp-Nachricht für Zustellung?

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