Auf den Umstand eines Re-Imports muss beim Gebrauchtverkauf eines Autos der Verkaufende nicht von sich aus hinweisen. Fragt allerdings der Käufer gezielt danach, darf es nicht verschwiegen werden. Ansonsten ist der Kaufvertrag anfechtbar. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 8 U 85/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.Porsche Cabrio aus zweiter HandIm konkreten Fall kaufte eine Frau ein gebrauchtes Porsche Cabrio aus privater Hand. So wurde im Kaufvertrag auch eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen – beim Privatverkauf möglich.
Gebrauchtwagen: Muss Verkäufer auf Re-Import hinweisen?
