Haben Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können beide nach einer Trennung zurecht ein Umgangsrecht mit dem Tier verlangen. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte nun das Landgericht im pfälzischen Frankenthal (Az. 2 S 149/22).
Gericht: Umgangsrecht kann auch für Hunde gelten

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.