Gericht: Umgangsrecht kann auch für Hunde gelten

Der Begriff Umgangsrecht kommt ursprünglich aus dem Familienrecht. Doch trennt sich ein Paar, kann sich die Umgangsfrage auch um einen Hund drehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal.
Umgangsrecht für Hunde       -  Wurde der Hund gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft, können beide Partner nach einer Trennung zurecht den Umgang mit dem Tier verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn | Wurde der Hund gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft, können beide Partner nach einer Trennung zurecht den Umgang mit dem Tier verlangen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.

Haben Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können beide nach einer Trennung zurecht ein Umgangsrecht mit dem Tier verlangen. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte nun das Landgericht im pfälzischen Frankenthal (Az. 2 S 149/22).

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