Die Diskussionsfreudigkeit der Leser hat mit dem Angebot an Kommunikationswegen zugenommen. Auch die Angriffslust ist darüber gewachsen. Die bringt Salz in die Suppe. Und wo besser könnte man öffentlich seine Meinung oder seinen Unmut loswerden, als in seiner Tageszeitung? Klar, das geht auch im Internet, wo die Zeitungen ebenfalls Diskussionsforen anbieten. Dennoch, traditionell mehr Gewicht besitzen für Leser gedruckte Worte. Und die verbreitet die Redaktion, wenn das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, sogar zusätzlich im Netz, hier auf mainpost.de.
Wenn jemand aus seinem Herzen keine Mördergrube macht und Klartext schreibt, birgt das freilich Gefahren in sich. Auf die gehe ich vorbeugend ein. Denn Briefschreiber müssen wissen, dass auch sie als Urheber für den Inhalt ihrer Zuschriften haften – neben der Redaktion.
Die Verbreitung in der Zeitung, die verantwortet die Redaktion. Deshalb achtet sie – auch im Interesse der Brief-Einsender – streng auf Einhaltung von Grenzen. Das gehört zu ihren Sorgfaltspflichten und bedeutet, dass nachweislich Falsches auch in Meinungsbeiträgen nicht als Tatsache behauptet werden darf, dass niemand beleidigt oder in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt werden darf.
Das Presserecht gestattet es Personen, die ihre Rechte durch Lesermeinungen verletzt sehen, sich zusätzlich bei den Urhebern schadlos zu halten und äußerungsrechtlich gegen sie vorzugehen. Auf die können teure rechtliche Auseinandersetzungen zukommen. Eine solche haben wir in diesen Tagen in einem Vermittlungsgespräch gerade noch abgewendet, für den Briefschreiber und die Zeitung. Auch wir hatten zuvor in der Redaktion nicht genug aufgepasst und Behauptungen unbewiesener Tatsachen übersehen, die eine Person schwer belasten. Das hat mich zu diesen Zeilen veranlasst.
Ich will Briefautoren nicht abschrecken, sondern ihnen helfen. Beachten Sie also: Im Zustand gerechten Zorns besser nicht losschreiben. Mit Abstand und klarem Kopf fällt es leichter, nur das zu behaupten, was wahr oder richtig ist, was nachweislich Tatsache ist. Unterstellen Sie niemand kriminelles Handeln, wenn es dafür keine rechtskräftige Verurteilung gibt. Außerdem: Namen von Personen, die nicht im Lichte der Öffentlichkeit wirken, haben in Briefen nichts zu suchen.
In 99,9 Prozent der Fälle können Sie sich darauf verlassen, dass die Redaktion nichts verbreitet, was nicht in die Öffentlichkeit darf. Vielleicht tragen diese Zeilen dazu bei, dass es zu den 0,1 Prozent auch nicht mehr kommen kann.