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Beim Thema Raubkunst nicht blauäugig vorgehen

Leserbriefe

Beim Thema Raubkunst nicht blauäugig vorgehen

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    Unglaublich und unwürdig eines Rechtsstaates sind die Mittel, mit denen man, wie im Fall des Kunstsammlers Gurlitt bekannt geworden (Entmündigung, ungesetzliche Beschlagnahme), beim Thema „Raubkunst“ den Gutmenschen zeigen will. Indes noch erstaunlicher, mit welcher Naivität man das Thema „Raubkunst“ grundsätzlich angeht. Findige Anwälte wittern große Geschäfte und sie werden mit hoher Professionalität diese Geschäfte betreiben. Verständlich bei den Werten, um die es hier geht, die zudem bei dem künstlich angefeuerten Kunstmarkt noch weiter in erheblichem Maße steigen werden. Da kann einiges auf den deutschen Steuerzahler zukommen. Sollte man zudem nicht eine weitere Überlegung anstellen? Wurden denn so manche Kunstwerke, um die es hier geht, nicht schon vor der Nazi-Herrschaft erworben? Indem man als findiger Banker die Notlage verschuldeter Kunden benutzte, um an früher oder später dann wertvolle Bilder zu gelangen. Ist das nicht auch Kunstraub? Und gab es nicht auch mit Kriegsende massiven Kunstraub durch die Siegermächte? Und was soll mit der Rückgabe der Kunstwerke passieren, die durch alliierte Bomben zerstört wurden? Auch wieder der Steuerzahler als Zahlmeister? Und was ist schließlich mit Forderungen aus Ägypten (Kopf der Nofretete), aus der Türkei (Pergamon-Altar), aus Griechenland? Will man all dies wirklich gerecht behandeln und lösen, wird man sich in ein weites Feld an Verwicklungen begeben müssen. Deshalb sollte man nicht blauäugig, sondern mit allergrößter Vorsicht beim Thema „Raubkunst“ vorgehen.

    Hans Schwinger, 97525 Schwebheim

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