Angelfischerei hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Dem heutigen Angler ist geläufig, dass es sich auch bei Fischen um Tiere handelt, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen. Danach dürfen einem Tier „nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden“ zugefügt werden. (§1 Tierschutzgesetz). Für beides sind die Wirbeltiere Fisch in hohem Maße empfänglich. Und Schmerzen oder Leiden sind bei der Angelei natürlich unvermeidbar.
Der Verzehr der Fische ist geboten
Zum Artikel "Die Rückkehr der Spießer" (26.3.):