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Orden nicht so freiwillig zurückgegeben

Leserbriefe

Orden nicht so freiwillig zurückgegeben

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    Eine Recherche Ihrer Journalisten im Internet hätte ergeben, dass Hoeneß seinen Orden nicht so freiwillig zurückgab wie der Artikel suggeriert. Aus dem Orden-Statut zum Bayerischen Verdienstorden geht hervor, dass der Orden abzuerkennen ist, wenn der Inhaber wegen einer auf ehrlosen Gesinnung beruhenden Handlung rechtskräftig verurteilt worden ist. Die Aberkennung wird von dem Ministerpräsidenten ausgesprochen und die Ordensinsignien sind an die Staatskanzlei zurückzugeben. Nun müssten sich für die Journalisten die Frage stellen: Wurde bereits die Aberkennung ausgesprochen und die Rückgabe „nur“ vollzogen, oder wurden im Hinblick auf die bevorstehende Aberkennung bereits die Ordensinsignien zurückgegeben? Auf Grund der Titelüberschriften ist zu vermuten, dass die erste Frage am wahrscheinlichsten ist. Warum sollte sonst Hoeneß auf Seehofer sauer sein?

    Oskar G. Weinig M.A., 97204 Höchberg

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