Zur Corona-Impfung, die derzeit in den Pflegeheimen anläuft, ist es zwingend erforderlich, dass zuvor ein Ärztlicher Aufklärungsbogen über evtl. Nebenwirkungen der Impfung von der Person, die geimpft werden soll, unterschrieben wird. Dies geschieht, sofern Heimbewohner nicht selbst unterschreiben können, durch Angehörige bzw. durch gesetzliche Betreuer.
Über die Bürokratie zu schimpfen, greift zu kurz
Zum Artikel "Heime ärgern sich über Bürokratie" (29.12.):