In der Causa um die Entschädigung von NS-Opfern in Italien hat Deutschland seine Klage gegen das EU- und Nato-Partnerland teils zurückgezogen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag teilte am Wochenende mit, dass die Bundesrepublik ihren Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz widerrufe. Berlin befürchte nämlich nicht mehr, dass prestigeträchtige Einrichtungen in Rom wie das Goethe-Institut oder die Deutsche Schule von Italien enteignet und zwangsversteigert werden. Dies hatte in dem ungewöhnlichen Fall zuletzt gedroht und war der Grund für die Anrufung des UN-Gericht gewesen - die eigentliche Klage bleibt ...
Deutschland zieht Klage gegen Italien teils zurück
