Der Maßnahmenkatalog für einen verschärften Lockdown, den Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ländern beschließen wollte, war umfangreich. Forderungen unter anderem: neue Kontaktbeschränkungen, allgemeine Maskenpflicht an Schulen und Quarantäne bei Schnupfen und Husten. In einer aktuelleren Beschlussvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorlag, sind nun wesentliche Vorschläge des Bundes aber nicht mehr enthalten oder nur noch als Appell und nicht mehr verpflichtend formuliert. Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich am Abend in einer Pressekonferenz zu der Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Kontaktbeschränkung nur Appell, keine Verpflichtung
So fehlt nach Informationen der dpa, dass sich Kinder und Jugendliche nur noch mit einem festen Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit treffen sollen. Auch wird nur an die Bürger "appelliert", auf private Feiern zu verzichten. Und während der Bund ursprünglich den Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit den Angehörigen des eigenen und Personen eines weiteren Hausstandes gestatten wollte, wird im Länder-Papier ebenfalls nur noch an die Bürger appelliert, sich so zu verhalten.
Die Bundeskanzlerin bekräftigte in der Pressekonferenz am Abend den Appell, gänzlich auf private Feiern zu verzichten. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollten auf einen festen weiteren Hausstand beschränkt werden. Das schließe auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein. Die Bürger sollen demnach auch auf nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren verzichten, außerdem auf Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr.
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Meinungsverschiedenheiten beim Thema Schule
Gegen eine allgemeine Maskenpflicht in Schulen, wie sie der Bund ursprünglich vorgeschlagen hatte, hatte Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, sich schon frühzeitig ausgesprochen: "Es ist erst zwei Wochen her, seitdem die November-Schutzmaßnahmen in Kraft getreten sind. Ich halte jetzt nichts von voreiligen weiteren Schließungen oder Lockerungen", sagte die SPD-Politikerin nach Informationen der dpa.
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FFP2-Masken für besonders gefährdete Menschen
Besonders gefährdete Menschen sollen mit günstigen FFP2-Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Über 65-Jährige und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sollen 15 dieser Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung erhalten - eine für jede Winterwoche. Dies beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, die Kosten für das Programm übernimmt der Bund. In einer Pressekonferenz teilte Merkel mit, dass die Masken ab Anfang Dezember zur Verfügung stehen sollen.
Bei Atemwegserkrankungen zu Hause bleiben
Personen mit Atemwegserkrankungen werden aufgerufen, zu Hause zu bleiben, bis die Symptome abgeklungen sind, und sich auszukurieren. Besuche bei älteren und besonders verletzlichen Personen sollen nur dann unternommen werden, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen zuvor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben.
Söder will Wirtschaft schützen
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich vor der Videoschalte am Montag gegen neue Einschränkungen für die Wirtschaft aus. "Ich glaube, das wäre jetzt an der Stelle zu früh und auch falsch, ein solches Signal zu senden", sagte er der dpa zufolge. Zugleich plädierte der CSU-Chef dafür, Schulen weiterhin so lange wie möglich offen zu lassen – aber eine deutschlandweit einheitliche Maskenpflicht einzuführen.
Die Bundesländer sprachen sich dafür aus, die Entwicklung des Infektionsgeschehens bis Donnerstag in einer Woche zu beobachten und so belastbare Zahlen zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zu erhalten. Dann treffen sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erneut, eine Verschärfung der Maßnahmen ist dabei nicht auszuschließen.
Was ursprünglich gefordert wurde
Der ursprüngliche Beschlussentwurf des Bundes war nach dpa-Informationen umfangreich. Folgendes wurde darin gefordert:
- Maximal vier Personen aus zwei Haushalten bei Zusammenkünften im Freien
- Deutschlandweites Verbot von Feiern im privaten Raum
- Fünf- bis siebentägige Quarantäne bei Husten oder Schnupfen
- Beschränkungen auch für Beteiligte ohne Positivtest nach Ausbrüchen in Einrichtungen
- Allgemeine Maskenpflicht und Klassenteilung
- Verpflichtender Starttermin für Impfzentren am 15. Dezember
- Verbesserung der Corona-Warn-App
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