Verbraucher müssen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat auf 18,36 Euro angeordnet, bis die Bundesländer - gemeinsam - einen neuen Beitrag beschließen. Das gilt nach Angaben rückwirkend seit 20. Juli. Zudem rügte das Karlsruher Gericht Sachsen-Anhalt, das als einziges Land einem ausgehandelten Staatsvertrag zum Anstieg des Beitrags nicht zugestimmt hatte. Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio waren somit erfolgreich. Die Sender begrüßten die Entscheidung. Kritik kam etwa von der AfD. (Az.
Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag
