Buschmann legt Namensrecht mit mehr Freiheiten vor

Das deutsche Namensrecht lässt bislang relativ wenig Spielraum. Das soll sich ändern. Künftig sollen gemeinsame Doppelnamen erlaubt sein, mit oder ohne Bindestrich.
Buschmann       -  Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Foto: Carsten Koall/dpa | Bundesjustizminister Marco Buschmann.

Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden. Diese und weitere Änderungen sieht der Entwurf für das neue Namensrecht hervor, den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt hat. Tritt die Reform in der von seinem Ministerium vorgesehenen Fassung in Kraft, bliebe es Eheleuten von Januar 2025 an selbst überlassen, ob sie ihre Namen mit oder ohne Bindestrich hintereinandersetzen wollen.

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