Nach längerer Zitterpartie steht nun fest: Die von beispiellosen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus von 2021 kann am 12. Februar wiederholt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, noch eine Verschiebung anzuordnen (Az. 2 BvR 2189/22).
Berliner Wiederholungswahl kann stattfinden

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.