Redaktionen werden durchsucht, Daten beschlagnahmt, Auskünfte verweigert: Wenn der Staat die Arbeit von Journalisten behindert, bewegt er sich auf gefährlichem Terrain. Die Meinungs- und Pressefreiheit stehen vom Beschaffen der Information bis zum Verbreiten von Nachrichten und Kommentaren unter dem Schutz des Grundgesetzes. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt Journalisten nun jedoch Rätsel auf: Bisher haben sie sich auf eines der Landespressegesetze berufen, wenn ein Ministerium oder eine Behörde des Bundes Informationen verweigert hat. Diese Praxis haben die Leipziger Richter nun gestoppt.
Gericht bestätigt Recht auf Auskunft

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten.
Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser MP+-Angebot testen.
Wenn Sie bereits MP+-Nutzer sind, loggen Sie sich bitte hier ein.