Der Bundesgerichtshof (BGH) treibt die Aufarbeitung des Dieselskandals weiter voran. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe verkünden am Vormittag (11.00 Uhr), ob auch Leasing-Kunden des VW-Konzerns Schadenersatz zusteht (Az. VII ZR 192/20). Davor (9.00 Uhr) verhandelt der Senat über mehrere Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters. Ob es auch hier schon ein Urteil gibt, ist offen (Az. VII ZR 190/20 u.a.). Das Leasing-Urteil ist laut Volkswagen maßgeblich für eine vierstellige Zahl laufender Verfahren.
BGH urteilt über Diesel-Klage gegen Audi
