Sechseinhalb Jahre nach Auffliegen des Abgasskandals öffnet der Bundesgerichtshof (BGH) die Tür für neue Klagen gegen VW.Die Karlsruher Richterinnen und Richter urteilten, dass betroffene Diesel-Besitzer, die zu spät oder noch gar nicht vor Gericht gezogen sind, trotzdem Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können. Grundvoraussetzung für sogenannten Restschadenersatz ist allerdings, dass das Auto neu gekauft wurde. Bei Gebrauchtwagen kommt er nicht infrage. (Az.
VW-Abgasskandal: BGH spricht Restschadenersatz zu
