„Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis” - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist. Start wohl ab Mittwoch Noch steht nicht ganz fest, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregierung geht von Mittwoch aus.
Unterwegs im 3G-Land: Was Fahrgäste wissen müssen
