Die meiste Zeit in der Zeller Gemeinderatssitzung beanspruchte ein Thema, das im Ort selten für Freudensprünge sorgt: Parkplätze. Diesmal ging es jedoch um den Erlass einer neuen Stellplatzsatzung. Die Vorlage, orientiert am Muster des Bayerischen Gemeindetags, sollte klare Regeln schaffen: Wie viele Stellplätze sind künftig pro Wohneinheit erforderlich? Gibt es Unterschiede bei Wohnhäusern, Verkaufsstätten, Pflegeheimen oder Büros? Und vor allem: Wie hoch fällt die Ablösesumme aus? Denn wer die Stellplätze nicht errichtet, hat alternativ die Möglichkeit, einen Geldbetrag zu entrichten. Dies gilt bei einer Nutzungsänderung des Grundstücks, aber nicht bei einem Neubau oder Dachausbau.
Zell
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