Ein katholischer Pfarrer wirft die beliebte Leiterin eines Kindergartens raus, weil die nach der Trennung von ihrem Mann mit einem neuen Partner zusammenlebt. Ein evangelisches Krankenhaus entlässt die Krankenschwester, die zum Dienst regelmäßig mit Kopftuch erscheint. Fälle wie diese beschäftigen immer wieder die Gerichte. Im Fall der Krankenschwester entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch – wie zuvor schon oft in vergleichbaren Fällen – im Sinne der Kirchen.
ZZ Fallback